Fleischer-Innung Berlin

Immer dann, wenn es um gute Ernährung geht 

Besser essen durch richtiges Einkaufen

Wieviel darf es sein?

Wer einkaufen geht, sollte bei schierem Frischfleisch 120-150g pro Person verlangen. Wird Fleisch "wie gewachsen" angeboten, dann kann es bis zu 25% Knochenanteile enthalten. Bei Fleischstücken mit hohem Konchenanteil, wie Eisbein, gelten andere Gewichte, z. B.:

  • Braten schier 250 g pro Person
  • Braten mit Knochen 300 g pro Person
  • Eisbein 500 g pro Person
  • Grillhaxe 500 g pro Person
  • Kotelett 200 g pro Person
  • Rippchen 200 g pro Person

Wer clever ist, kauft öfter mal ein grösseres Stück Fleisch. Einmal gebraten oder gekocht, lassen sich in den folgenden Tagen schnell verschiedene Gerichte daraus zaubern.

1. Tag: Siedfleisch mit Meerrettichsauce
2. Tag: Zwiebelfleisch mit Röstkartoffeln
3. Tag: Fleischsalat mit Gurken, Eiern und Kapern

Das spart Arbeitszeit, Geld und Energie.

Hackfleisch ist preiswert und vielseitig verwendbar. Da Hackfleisch auch sehr leicht verderben kann, ist die Herstellung gesetzlich streng geregelt. Die "Hackfleisch-Verordnung" erlaubt den Verkauf von Hackfleisch nur an dem Tag, an dem es hergestellt wurde. Wir sollten zuhause genauso sorgfältig sein und Hackfleisch nicht länger aufbewahren. Falls am Abend noch etwas rohes Hackfleisch übrig ist, dann einfach eine Frikadelle davon braten. Durchgebraten hält es nämlich im Kühlschrank noch ein paar Tage.

Tatar wird aus fett- und sehnenfreiem, rohem Muskelfleisch vom Rind hergestellt.

Rinderhack wird aus sehnenarmen Rindfleisch hergestellt.

Schweinehack ist gehacktes Schweinefleisch.

Gemischtes Hackfleisch wird auch "halb und halb" genannt, denn es besteht je zur Hälfte aus Schweinefleisch und Rindfleisch.


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